Der Deutsche Tourismusverband (DTV) teilt die Kritik des Bundesrechnungshofs am Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Sondervermögen der Länder und Kommunen. „Die Zusätzlichkeit der Bundesmittel muss sichergestellt werden, um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen“, sagt DTV-Präsident Reinhard Meyer. In seinem Bericht merkt der Bundesrechnungshof an, dass die ursprünglich vorgesehene Zusätzlichkeit der Mittel aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde. Der Passus sollte sicherstellen, dass die Länder und Kommunen die Mittel nicht für ohnehin geplante Maßnahmen einsetzen.
Der DTV plädiert für eine konkrete Stärkung der touristischen Infrastruktur durch das Sondervermögen. Ohne gezielte Investitionen drohten Attraktivitätsverluste, sinkende Besucherzahlen und daraus resultierend negative wirtschaftliche Folgewirkungen. „Tourismus zählt als freiwillige Aufgabe zu den besonders defizitären Infrastrukturbereichen der Kommunen.“ Der Nachholbedarf für Investitionen in den Tourismus sei enorm.
„Um Wettbewerbsfähigkeit, Standortattraktivität und Wertschöpfung langfristig zu sichern, sind Investitionen in die touristische Infrastruktur dringend erforderlich“, sagt Reinhard Meyer. Investive Schulden seien Investitionen mit langfristiger Wirkung und volkswirtschaftlichem Mehrwert: „Sie schaffen höhere Steuereinnahmen, Beschäftigungssicherung und Innovationsimpulse.“
© Pressemitteilung Deutscher Tourismusverband, 09. September 2025
Schreibe einen Kommentar