Six Flags macht einen Schritt in Richtung Zukunft und lockert seine strengen Regeln zum Filmen auf Achterbahnen. Ab sofort darfst du auf den Fahrgeschäften wieder zur Kamera greifen, allerdings nur unter ganz bestimmten Bedingungen.
Die neue Regelung klingt zunächst vielversprechend: Filmen auf Fahrgeschäften, einschließlich Achterbahnen, ist nun erlaubt, aber nur mit sogenannten “brillenbasierten Mikrokameras” wie den Meta Glasses. Und selbst diese müssen mit einem genehmigten Gurt am Kopf befestigt sein. Deine GoPro, DJI Osmo oder DJI Pocket kannst du also getrost im Schließfach lassen, denn kleine Action-Kameras bleiben weiterhin tabu.
Die Richtlinie gilt für alle Besucher in sämtlichen Parks, die zu Six Flags gehören. Nach und nach werden die einzelnen Park-Webseiten aktualisiert, um die neue Policy widerzuspiegeln. An jedem Fahrgeschäft findest du detaillierte Sicherheitshinweise auf Schildern am Eingang zur Warteschlange, die mögliche zusätzliche Einschränkungen auflisten.
Zum Vergleich: Bisher hieß es in den Parkregeln knallhart “Filmen, unabhängig vom Gerät, gesichert oder ungesichert, ist auf den meisten Fahrgeschäften und Attraktionen verboten.” Jetzt gibt es also zumindest ein kleines Fenster für Tech-Enthusiasten mit der richtigen Ausrüstung.
Was hältst du von der neuen Regelung? Findest du, Six Flags sollte das Filmen komplett freigeben, oder sind die strengen Sicherheitsvorschriften genau richtig? Schreib uns deine Meinung in die Kommentare!





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