Am 11. Juni 2021 darf auch endlich der Freizeitpark im Erlebnispark Tripsdrill eröffnet werden. Nachdem das Wildparadies und die einzigartigen Übernachtungsmöglichkeiten im Natur-Resort bereits einige Zeit vorher öffnen durften, steht einem ereignisreichen Ausflug oder Kurzurlaub in Tripsdrill nichts mehr im Wege. Dann steht wieder das komplette Spaßprogramm zur Verfügung und die beiden preisgekrönten Achterbahnen “Hals-über-Kopf” und “Volldampf” können wieder gefahren werden.
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Tripsdrill investiert weiter trotz Pandemie
Es gibt nichts Wertvolleres als gemeinschaftliche Erlebnisse. Davon war schon Parkgründer Eugen Fischer überzeugt, als er 1929 die erste Altweibermühle eröffnete. Seitdem ist der Familienbetrieb stetig gewachsen und hat Generationen von Besuchern begeistert. Damit das auch so bleibt, hat der Erlebnispark Tripsdrill trotz Zwangsschließung weiterhin kräftig investiert. Ganz neu ist das Stationsgebäude von „Hals-über-Kopf“: Es ist als historisches Wirtshaus im schwäbischen Fachwerkstil gestaltet. Im Inneren des Gebäudes wird schon bald mit multimedialen Effekten erzählt, wie die „Sieben Schwaben“ einst den Entschluss fassten, sich „Hals-über-Kopf“ ins Abenteuer zu stürzen.
Gesundheit neben Spaß auch im Erlebnispark Tripsdrill groß geschrieben
Die Gesundheit der Besucher und Mitarbeiter hat in Tripsdrill oberste Priorität. Schon in der Saison 2020 wurde in Erlebnispark, Wildparadies und Natur-Resort ein sechsstelliger Betrag investiert, um alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus umzusetzen. So gilt z.B. eine Maskenpflicht in den Eingangs- und Wartebereichen, in Gebäuden, der Gastronomie sowie bei der Fahrt auf den Attraktionen. Überall im Park sind die Besucher verpflichtet, Abstände von mindestens 1,5 Metern zu anderen Besuchergruppen einzuhalten. Neu ist aufgrund der behördlichen Bestimmungen, dass jeder Besucher des Erlebnisparks ab 6 Jahren den Nachweis als Getesteter, vollständig Geimpfter oder Genesener (jeweils entsprechend der Landes-Corona-Verordnung) erbringen muss. Der Test darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
Für den Eintritt ins Wildparadies ist aufgrund der niedrigen Inzidenzlage aktuell kein solcher Nachweis notwendig. Übernachtungsgäste, die nicht bereits vollständig geimpft oder genesen sind, müssen sowohl beim Einchecken als auch erneut nach drei Aufenthaltstagen ein negatives Schnelltest-Ergebnis nachweisen. Da sich die geltenden Regelungen kurzfristig ändern können, sind Abweichungen im Angebot nicht auszuschließen. Besucher werden gebeten, sich vorab online über die aktuellen Regelungen zu informieren (www.tripsdrill.de).
Quelle: Pressemitteilung Erlebnispark Tripsdrill, 08. Juni 2021
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